Außerklinische Intensivpflege
22.000 AKI-Patienten in Deutschland sind auf Unterstützung und Therapie in lebensnotwendigen Funktionen angewiesen: Pflege, Beatmung, Atemtherapie, Sekretmanagement, Ernährung, Mobilisation, Unterstützung bei alltäglichen Handlungen. Das alles leistet die außerklinische Intensivpflege. Ich übernehme als niedergelassene Intensivmedizinerin die Versorgung und ambulante Behandlung von außerklinischen Intensivpatienten in ganz Deutschland. Meine Praxis ist in Oldenburg. Ich mache Hausbesuche in Einzelversorgungen, Beatmungs-WGs und Facheinrichtungen für Intensivpflege. Meine Eindrücke sind breit: viele Patienten sind außerordentlich gut versorgt und kommen sehr gut mit ihrer besonderen und auch belastenden Lebenssituation zurecht - mit großartiger Unterstützung durch Partner, Familie, andere Angehörige und Intensivpflegedienste. Andere Patienten sind allein ohne Angehörige auf die Unterstützung durch professionelle Hilfe angewiesen. Auch hier bin ich immer wieder beeindruckt, mit welch großem Einsatz für die Patienten Außergewöhnliches durch unser medizinisches System geleistet wird. In einigen Fällen ist es erforderlich, dass eine fachärztliche intensivmedizinische Einschätzung mit Therapievorschlägen notwendige Impulse gibt, um die Situation für den Patienten zu verbessern. Hier stehe ich den Patienten, den Angehörigen, den Kollegen der Intensivpflege und den hausärztlichen Kollegen beratend zur Seite, damit wir im Team für den Patienten das bestmöglichste Ergebnis erzielen können und die Situation für den Patienten optimal gestaltet wird.
Quelle: Homepage KBV https://www.kbv.de/html/60812.php)
Zu Jahresbeginn 2023 wurde die außerklinische Intensivpflege neu geregelt: Die Entwöhnung von einer Beatmung oder Kanülierung steht stärker im Fokus – und zwar durch regelmäßige ärztliche Erhebungen des Potenzials für eine solche Entwöhnung. Das soll die Patientenversorgung verbessern.
Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie
Bei Menschen, die künstlich beatmet werden oder die eine Trachealkanüle haben, kann es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Deshalb ist die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft erforderlich. Patienten, die außerklinische Intensivpflege benötigen, wurden bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt. Durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass die außerklinische Intensivpflege eine eigene Leistung ist (§ 37c SGB V). Grundlage für die Verordnung ist seit 1. Januar 2023 die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bei der Verordnung muss eine Erhebung des Entwöhnungspotenzials vorliegen und ein Behandlungsplan erstellt werden – beides neue ärztliche Aufgaben. Für die Erhebung und Verordnung ist eine besondere Qualifikation nachzuweisen
Ablauf und ärztliche Qualifikation
Bevor sie beatmeten und trachealkanülierten Patienten außerklinische Intensivpflege verordnen, sollen Ärzte prüfen, ob eine Potenzialerhebung für eine Entwöhnung vorliegt. Voraussichtlich ab 1. Januar 2025 wird die Potenzialerhebung dann verpflichtend sein. Die Potenzialerhebung ist mindestens alle sechs Monate durchzuführen und darf zum Zeitpunkt der Verordnung nicht älter als drei Monate sein.